TFP Vertrag (Time For Prints Model Release)

3. Persönlichkeitsrechte/Namensnennung //
Die Fotografin verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen
dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und
publiziert werden.
Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen der Fotografin.
4. Honorar
Das Model erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine
monetäre Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die gegebenenfalls
von der Fotografin bearbeitet wurden.
Diese Aufnahmen dürfen von dem Model für private Zwecke kostenlos verwendet werden.
Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere
für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche
des Models vollständig abgegolten.